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YAMAHA 125er

Dein Einstieg in die motorisierte Mobilität

 

Du suchst nach dem richtigen Fahrzeug für deine ersten Kilometer im Strassenverkehr? Möchtest du eher sportlich unterwegs sein oder bevorzugst du die praktische Seite von Scootern? Kein Problem, wir haben sicher den richtigen 125er für dich!

Ab dem 01.01.2021 kannst du unsere 125er bereits ab 16 Jahren fahren!
Erfahre hier mehr zu den neuen Führerscheinregelungen und zur Übergangsregelung.

Informiere dich weiter unten für den Weg zum Führerausweis

Der Weg zum Führerausweis

Schritt 1: Nothelferkurs

Absolviere einen Nothilfekurs. Der Nothelferausweis ist sechs Jahre gültig. Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann in der Regel frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag an die zuständige Behörde gestellt werden! Bitte informiere dich beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

> Fahrschulen in der Region

> Anerkannte Anbieter von Nothilfekursen

Schritt 2: Gesuch

Fülle das Gesuchsformular (inkl. Sehtest) für den Lernfahrausweis aus. Es kann in der Regel auf den Internetseiten des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons heruntergeladen werden oder Du erhältst es direkt beim Strassenverkehrsamt oder in vielen Gemeinden auch direkt bei der Einwohnerkontrolle. Informiere dich, bevor du persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeigehst.

Deiner Einwohnerkontrolle oder Strassenverkehrsamt bringst du folgende Dokumente vorbei:

  • ausgefülltes Gesuchsformular

  • Sehtest

  • ein farbiges Passfoto

  • Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)

  • CH-Identitätskarte oder Ausländerausweis

Denke daran, die Dokumente müsst du im Original vorweisen.

Lernfahrausweis beantragen:

In de Karte findest du Links zu den Lernfahrausweis-Seiten deines kantonalen Strassenverkehrsamt

Schritt 3: Theorieprüfung

Die Behörden bestätigen dein Gesuch. Du kannst dich nun zur Theorieprüfung anmelden – am einfachsten per Internet. Hast du bereits Kategorie B/B1, dann ist die Theorieprüfung nciht nötig. Bitte kontaktiere für weitere Informationen direkt die kantonalen Strassenverkehrsämter.

Schritt 4: Lernfahrausweis

Du hast die Theorieprüfung bestanden – Gratulation! Du erhälst deinen Lernfahrausweis.
Dein Lernfahrausweis ist nun 4 Monate gültig, rasch weiter zu Schritt 5.

Schritt 5: Grundkurs

Absolviere den 12-Stündigen Grundkurs innert 4 Monate nach erhalt des Lernfahrausweises. Dieser obligatorische Kurs wird von Fahrlehrern angeboten und vermittelt Basiswissen des Motorradfahrend für die Prüfung. Nach erfolgreicher Absolvierung um 12 Monate verlängert.

Schritt 6: VKU & Fahrpraxis

Besuche den Verkehrskundeunterricht VKU bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer, ausser du hast vor weniger als 2 Jahren einen solchen besucht. Erlange viel Fahrpraxis und nimm zusätzliche Fahrstunden.

 

Einige Fahrlehrinnen und Fahrlehrer in der Region findest du in unseren Links.

Schritt 7: Praktische Prüfung

Melde dich bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt an. Wir wünschen die viel Erfolg! 

Weg_zum_Führerausweis

Führerscheinregelungen ab dem 01.01.2021

Im Dezember 2018 hat der Bundesrat beschlossen, das ab 2021 neue Führerscheinregelungen in Kraft treten. Damit du genau weisst, worum es geht und damit du am 01.01.2021 in der Pole Position stehst, stellen wir hier schon mal die wichtigsten Neuerungen vor.

AM: Bis zu 50 ccm und 45 km/h

ab 15 Jahren

Wer die motorisierte Unabhängigkeit kaum erwarten kann oder einfach ein praktisches Fahrzeug für den Stadtverkehr sucht, kann ab dem 01.01.2021 die Kategorie AM ab 15 Jahren erwerben. 

Unsere 50ccm Scooter sind die idealen Wegbegleiter dafür. 

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A1: Bis zu 125 ccm und 11 kW

ab 16 Jahren

Analog zum Recht im europäischen Raum können ab dem 01.01.2021 Motorräder und Roller mit bis zu 125 cm3 bereits ab 16 Jahren gefahren werden. 125er sind ein sicherer und sauberer Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder.

Egal ob die sportliche YZF-R125, der Stadtflitzer NMAX 125 oder die unverkleidete MT-125, wir haben das richtige Modell für den Einstieg.

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A2: 35 kW ohne Hubraumbeschränkung

ab 18 Jahren

Der Weg zur Königsklasse der Motorräder führt ab 2021 zwangsläufig über die Kategorie A2 (ehemals A beschränkt). Einen Direkteinstieg wird es nicht mehr geben.

Zum Glück gibt es bei Yamaha zahlreiche Modelle, die auch mit 35 kW für unglaublichen Fahrspass sorgen.

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A: unbeschränkt

ab zwei Jahren Fahrpraxis mit Kategorie A2

 

Die volle Herrlichkeit des Motorradfahrens erwartet all Jene, die sich zwei Jahre in der Kategorie A2 "bewährt" haben. Ab 2021 muss zum Erwerb des Ausweises eine praktische Prüfung abgelegt werden. Den sogenannten Direkteinstieg gibt es nicht mehr.

Die Kategorie A berechtigt zum Fahren von allen Motorrädern und Rollern.

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Übergangsfrist

In Anbetracht der ausserordentlichen Umstände erlässt das ASTRA ab 1. Januar 2021 die folgenden Weisungen:
 

  1. Bedingungen für den prüfungsfreien Erwerb der Kategorie A unbeschränkt Führerausweises im Jahr 2021
     

    1. Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A beschränkt auf 35 kW und 0,20 kW/kg vor dem 1. Januar 2021
       

    2. Die praktische Führerprüfung vor dem 30 Juni 2021 bestanden haben
       

    3. In den zwei Jahren vor der Einreichung des Antrags ist kein Verstoss gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts begangen worden, der zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.
       

  2. Prüfungsfahrzeug der Kategorie A unbeschränkt
    Die Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Lernfahrausweises der Kategorie A für Motorräder mit unbeschränkter Motorleistung mit einem Ausstelldatum bis und mit 31. Dezember 2020 dürfen während der Gültigkeit dieses Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung auch nach dem 31. Dezember 2020 mit einem Motorrad ohne Seitenwagen, zwei Sitzplätzen und einer Motorleistung von mindestens 35 kW ablegen. 
    Tricity und Niken können nicht als Prüfungsfahrzeug eingesetzt werden!

Uebergangsfrist
Fhr-schein-Regelung
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